{"id":13397,"date":"2020-12-08T15:52:19","date_gmt":"2020-12-08T15:52:19","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.encore-emea.com\/terms-and-conditions-germany\/"},"modified":"2023-03-15T11:33:49","modified_gmt":"2023-03-15T11:33:49","slug":"tac-germany","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/info.encore-emea.com\/de\/terms-and-conditions\/tac-germany\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions &#8211; Deutschland"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"13397\" class=\"elementor elementor-13397 elementor-13257\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-913c568 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"913c568\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-5e16e2b\" data-id=\"5e16e2b\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3c01609 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"3c01609\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2940b9c elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2940b9c\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h1 style=\"padding-left: 40px\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Deutschland\u00a0<\/strong><\/h1><p style=\"padding-left: 40px\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p><ol><li><strong><strong>Allgemeines<\/strong><\/strong><p>1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Angebote, Vertr\u00e4ge und sonstigen Leistungen der KFP Five Star Conference Service GmbH als Teil der ENCORE Unternehmensgruppe (nachfolgend \u201eENCORE\u201c oder \u201eAuftragnehmer\u201c genannt).<br \/>1.2. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von ENCORE schriftlich anerkannt werden.<br \/>1.3. Mit der Entgegennahme der Leistung von ENCORE erkennt der Auftraggeber die ausschlie\u00dfliche Geltung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen an sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde.<\/p><\/li><li><strong><strong>Vertragsschluss \/ Vertragsinhalt<\/strong><\/strong><p>2.1. Angebote von ENCORE sind freibleibend.<br \/>2.2. Der Vertrag kommt regelm\u00e4\u00dfig mit der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung von ENCORE zustande.<br \/>2.3. Der Vertragsinhalt richtet sich nach dem Inhalt der Auftragsbest\u00e4tigung. Nebenabreden bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p><\/li><li><strong><strong>Preise \/ Zahlungsbedingungen<\/strong><\/strong><p>3.1. Die Preise ergeben sich aus der dem Vertrag zugrundeliegenden Auftragsbest\u00e4tigung.<br \/>3.2. Leistungen, die in der Auftragsbest\u00e4tigung nicht enthalten sind, die auf Wunsch des Auftraggebers jedoch zus\u00e4tzlich ausgef\u00fchrt werden, werden dem Auftraggeber nach den jeweils g\u00fcltigen Preislisten von ENCORE in Rechnung gestellt. Gleiches gilt f\u00fcr Aufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder unverschuldete Transportverz\u00f6gerungen entstehen.<br \/>3.3. ENCORE hat Anspruch auf Vorschusszahlungen bis zur H\u00f6he des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages.<br \/>3.4. Rechnungen sind grunds\u00e4tzlich, sofern nicht vorab schriftlich abweichend vereinbart, 14 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig.<br \/>3.5. Der Auftraggeber kann gegen\u00fcber den Forderungen von ENCORE nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen.<br \/>3.6. Bei l\u00e4ngerer Mietzeit kann ENCORE ihre Leistungen w\u00f6chentlich in Rechnung stellen.<br \/>3.7. Bei Zahlungsr\u00fcckstand ist ENCORE berechtigt, ab F\u00e4lligkeit der Forderung Zinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.<\/p><\/li><li><strong><strong>Full-Service<br \/><\/strong><\/strong>Dieser Punkt betrifft Veranstaltungen, in denen ENCORE die technische Ausstattung im Bereich der A\/V-Medientechnik sowie die gleichzeitige technische Betreuung anbietet.<\/li><\/ol><p style=\"padding-left: 40px\">4.1. Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Veranstaltungstage werden als volle Tage berechnet.<br \/>4.2. ENCORE beh\u00e4lt sich vor Subauftragnehmer f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Auftrages zu beauftragen.<br \/>4.3. Der Auftraggeber versichert gegen\u00fcber ENCORE Inhaber der Musik-, Film- und Abbildungsrechte der vorgef\u00fchrten Darstellungen zu sein beziehungsweise entsprechende Lizenzen (u.a. GEMA, GEZ, Softwarelizenzen, die zur Darstellung ben\u00f6tigt werden) erworben zu haben. F\u00fcr den Inhalt der Darstellungen jeglicher Art ist der Auftraggeber verantwortlich. Gegen\u00fcber Anspr\u00fcchen im Hinblick auf dargestellte Inhalte, aus der Verletzung von Schutzrechten beziehungsweise der Verfolgung derartiger Verletzungen hat der Auftraggeber ENCORE freizustellen und entstandene Aufwendungen zu ersetzen. Gleiches gilt f\u00fcr solche an ENCORE zur Auftragsdurchf\u00fchrung \u00fcbergebenen schutzw\u00fcrdigen Musik-, Film und Abbildungsprodukte.<br \/>4.4. Der Auftraggeber hat Mitarbeiter von ENCORE jederzeit zu den \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten Gelegenheit zu geben, die f\u00fcr die Full-Service-Veranstaltung aufgebauten Ger\u00e4tschaften zu \u00fcberpr\u00fcfen.<br \/>4.5. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von ENCORE darf der Auftraggeber die Ger\u00e4tschaften von ENCORE nicht von dem im Auftrag genannten Einsatzort entfernen.<br \/>4.6. Firmenzeichen, Kenn-Nummern des Herstellers oder der ENCORE und sonstige angebrachte Zeichen sind unver\u00e4ndert auf dem Mietgegenstand bzw. technischen Gegenst\u00e4nden von ENCORE zu belassen. Dem Auftraggeber ist es untersagt, eigene Zeichen an Eigentumsgegenst\u00e4nden von ENCORE anzubringen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Beschriftungen, Aufkleber und Anstriche.<br \/>4.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet ENCORE unverz\u00fcglich nach der Beendigung der Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen.<br \/>4.8. F\u00fcr das vom Auftragnehmer f\u00fcr die Dauer der Veranstaltung eingesetzte Personal ist allein der Auftragnehmer weisungsbefugt. Der Auftraggeber wird keine Weisungen an das Personal des Auftragnehmers erteilen. Weisungsbefugt gegen\u00fcber dem Personal des Auftragnehmers ist dessen Aufsichtsperson. Die Aufsichtsperson muss immer erreichbar sein, soweit Personal beim Auftraggeber t\u00e4tig ist.<br \/>4.9. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegen\u00fcber dem Auftraggeber gegen\u00fcber allen im Rahmen dieser Vereinbarung eingesetzten Mitarbeitern seinen gesetzlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber nachzukommen. Er verpflichtet sich insbesondere zur Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze und zur Abf\u00fchrung der gesetzlich vorgeschriebenen Beitr\u00e4ge zur Sozialversicherung f\u00fcr die von ihm besch\u00e4ftigten Mitarbeiter.<br \/>4.10. Die Verwendung der elektrischen und sonstigen technischen Anlagen des Auftragnehmers unter Nutzung von Strom- und sonstigen Leistungsnetzen des Auftraggebers bedarf dessen vorheriger Zustimmung. Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr etwaige durch die Verwendung seiner Anlagen auftretende St\u00f6rungen oder Besch\u00e4digungen an den Leistungsnetzen und sonstigen technischen Anlagen des Auftraggebers entsprechend dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<br \/>4.11. Vom Auftragnehmer mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Auftraggeber ist berechtigt, daf\u00fcr einen beh\u00f6rdlichen Nachweis zu verlangen. Wegen m\u00f6glicher Besch\u00e4digungen ist die Aufstellung bzw. Anbringung von Dekorations- oder \u00e4hnlichem Material vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.<br \/>4.12. Der Einsatz von Pyrotechnik und Nebelanlagen ist generell mit dem Auftraggeber abzustimmen und nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erlaubt.<\/p><ol start=\"5\"><li><strong><strong>Vermietung<br \/><\/strong><\/strong>Dieser Punkt betrifft Vermietgesch\u00e4fte (\u201eDry Hire\u201c), in dessen Rahmen ENCORE dem Auftraggeber technisches Equipment auf Mietbasis \u00fcber einen vereinbarten Zeitraum \u00fcberlasst.<\/li><\/ol><p style=\"padding-left: 40px\">5.1. Die Mietzeit beginnt mit der \u00dcbernahme des Ger\u00e4tes, sp\u00e4testens jedoch mit dem im Mietvertrag angegebenen Anfangsdatum.<br \/>5.2. Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage werden als volle Tage berechnet.<br \/>5.3. Der Auftraggeber hat ENCORE sp\u00e4testens zu Beginn der Mietzeit einen Verantwortlichen zu benennen, der w\u00e4hrend der Mietzeit f\u00fcr ENCORE erreichbar sein muss.<br \/>5.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Mietgegenstand bei Empfangnahme auf Vollst\u00e4ndigkeit, Mangelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu \u00fcberpr\u00fcfen. Mit beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Auftraggeber den Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit sowie f\u00fcr den vereinbarten Verwendungszweck geeignet an.<br \/>5.5. Der Auftraggeber hat Mitarbeiter von ENCORE jederzeit zu den \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten Gelegenheit zu geben den Mietgegenstand zu \u00fcberpr\u00fcfen.<br \/>5.6. Die Mietzeit endet mit der ordnungsgem\u00e4\u00dfen R\u00fcckgabe des mangelfreien Ger\u00e4tes inklusive aller mit \u00fcbergebenen Gegenst\u00e4nde (Zubeh\u00f6r, Bedienungsanleitung usw.) an ENCORE, fr\u00fchestens mit vertraglich vereinbartem R\u00fcckgabedatum.<br \/>5.7. Ohne besondere Vereinbarung besteht keine Verpflichtung von ENCORE vermietete Ger\u00e4te an den vom Auftraggeber gew\u00fcnschten Einsatzort zu transportieren oder zu versenden. F\u00fcr den Transport oder die Versendung ist grunds\u00e4tzlich der Auftraggeber verantwortlich.<br \/>5.8. W\u00fcnscht der Auftraggeber einen Versand durch ENCORE, erfolgt dieser Versand auf Kosten und auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald der Mietgegenstand das Lager von ENCORE verlassen hat.<br \/>5.9. Der Auftraggeber versichert, dass ihm die einschl\u00e4gigen Sicherheitsvorschriften bekannt sind und dass der Mietgegenstand nur von geschultem Personal entsprechend der Bedienungsanweisung des Herstellers bzw. von ENCORE gebraucht wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Mietgegenstand in einwandfreiem Zustand zu erhalten und ausschlie\u00dflich seiner Bestimmung gem\u00e4\u00df zu nutzen. Verpackungen, Bedienungsanweisungen und Zubeh\u00f6r stehen im Eigentum von ENCORE. Alle Teile sind pfleglich zu behandeln und vollst\u00e4ndig und unbesch\u00e4digt zur\u00fcckzugeben.<br \/>5.10. Fehler, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend der Mietzeit am Mietgegenstand auftreten, hat der Auftraggeber unverz\u00fcglich gegen\u00fcber ENCORE bekannt zu geben. Die Weisungen von ENCORE sind abzuwarten, eigene M\u00e4ngelbeseitigungsversuche sind dem Auftraggeber untersagt.<br \/>5.11. Die Weitervermietung sowie andere Formen der Gebrauchs\u00fcberlassung an Dritte ist ohne gesonderte Zustimmung durch ENCORE unzul\u00e4ssig.<br \/>5.12. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von ENCORE darf der Auftraggeber den Mietgegenstand nicht von dem im Mietvertrag genannten Einsatzort entfernen.<br \/>5.13. Firmenzeichen, Kenn-Nummern des Herstellers oder von ENCORE und sonstige angebrachte Zeichen sind unver\u00e4ndert auf dem Mietgegenstand bzw. technischen Gegenst\u00e4nden von ENCORE zu belassen. Dem Auftraggeber ist es untersagt, eigene Zeichen an Eigentumsgegenst\u00e4nden von ENCORE anzubringen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Beschriftungen, Aufkleber und Anstriche.<br \/>5.14. R\u00fcckgabeort f\u00fcr die gemieteten Gegenst\u00e4nde ist der Gesch\u00e4ftssitz \/ das Lager von ENCORE. Werden bereits bei der R\u00fcckgabe Sch\u00e4den festgestellt, so werden diese in einem R\u00fcckgabeprotokoll festgehalten. Dieses ist von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Soweit im Einzelfall \u00fcber das Vorhandensein von Sch\u00e4den beziehungsweise deren Herkunft keine Einigkeit besteht, sind die unterschiedlichen Auffassungen der Vertragsparteien in das Protokoll aufzunehmen. ENCORE beh\u00e4lt sich eine eingehende \u00dcberpr\u00fcfung \/ Funktions\u00fcberpr\u00fcfung nach R\u00fcckgabe vor.<br \/>5.15. Ist der Mietgegenstand aufgrund durch den Auftraggeber zu vertretender Umst\u00e4nde, insbesondere aufgrund von Sch\u00e4den, vorzeitig notwendig gewordener Wartungsarbeiten oder mangels R\u00fcckgabe von Zubeh\u00f6r nicht vermietbar bzw. nutzbar, schuldet der Auftraggeber eine Nutzungsentsch\u00e4digung in H\u00f6he der ausgebliebenen Tagesmiete f\u00fcr jeden einzelnen Tag, an dem der Mietgegenstand nicht zur Verf\u00fcgung steht. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzforderungen seitens ENCORE bleibt vorbehalten. ENCORE verpflichtet sich im Gegenzug zu einer pflichtgem\u00e4\u00dfen Geringhaltung des Schadens.<br \/>5.16. Die im vorigen Punkt genannte Nutzungsentsch\u00e4digung f\u00e4llt ebenfalls an, wenn der Mietgegenstand nicht zur vereinbarten Zeit (Uhrzeit) zur\u00fcckgebracht wird. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzforderungen seitens ENCORE bleibt vorbehalten. ENCORE verpflichtet sich im Gegenzug zu einer pflichtgem\u00e4\u00dfen Geringhaltung des Schadens.<br \/>5.17. Soll die R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes im Wege des Versandes erfolgen, ist dies nur mit vorheriger Zustimmung von ENCORE zul\u00e4ssig. Die Gefahr f\u00fcr die R\u00fccksendung tr\u00e4gt der Auftraggeber bis zum Eintreffen der Sendung bei Encore. Die R\u00fccksendung ist in Kfz-Originalverpackung bruchsicher frei Haus ENCORE durchzuf\u00fchren.<br \/>5.18. ENCORE kann die \u00dcbergabe des Mietgegenstandes von einer angemessenen Mietkaution als Sicherheitsleistung f\u00fcr k\u00fcnftige Anspr\u00fcche aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis abh\u00e4ngig machen<\/p><ol start=\"6\"><li><strong><strong>Creative Services<\/strong><\/strong><p>Content-Produktion \/ kundenindividuell angefertigte Medien (z.B. Grafiken \/ Artwork, Videos, 3D Visualisierungen etc.)<\/p><p>6.1. Kleinere Anpassungen (z.B. Farben, Schreibfehler etc.) sind in den im Angebot aufgef\u00fchrten Kosten enthalten. Gr\u00f6\u00dfere Anpassungen \/ Korrekturen, welche einen erh\u00f6hten, \u00fcber die Projektkostenkalkulation hinausgehenden Aufwand bedeuten, werden zwischen den Parteien abgestimmt und ggf. anhand der geltenden Tages- und\/oder Stundens\u00e4tze \u00fcber eine schriftliche Nachbeauftragung nachberechnet, sofern schriflich nichts anderes vereinbart wird.<br \/>6.2. Kosten f\u00fcr z.B. Stockmaterial\/Lizenzen, Shooting(s), Produktion\/Druck, Kuriere\/Transporte, Reisekosten (sog.Fremdkosten\/-aufw\u00e4nde) sind nur im Angebot enthalten, wenn diese in den Angebotspositionen ausgewiesen sind. Abh\u00e4ngig von Konzept\/Umsetzung etc. k\u00f6nnen somit zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr u.a. zuvor genannte Aufw\u00e4nde anfallen, sofern diese nicht schon im Angebot aufgef\u00fchrt sind. Fremdkosten werden in jedem Falle im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt.<br \/>6.3. Wird ENCORE zur Nutzung urheberrechtlichen Eigentums, welche die Einholung von Nutzungsrechten bed\u00fcrfen, durch den Auftraggeber aufgefordert und dazu beauftragt, erfolgt die Einholung von Rechten Dritter jeglicher Art, eingeschlossen die Anmeldung bei der GEMA, eigenverantwortlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. ENCORE wird in jedem Falle von Rechteverletzungen Dritter schadlos gehalten.<br \/>6.4.Die \u00dcbergabe von offenen Arbeitsdateien durch ENCORE ist nicht enthalten und bed\u00fcrfen im Bedarfsfalle einer gesonderten Vereinbarung bzw. Verg\u00fctung.<br \/>6.5. Angebote und Vertr\u00e4ge enthalten projektindividuelle Konzepte mit beschr\u00e4nkten Nutzungsrechten. Unbeschr\u00e4nkte Nutzungsrechte hierf\u00fcr sind kostenpflichtig und sind gesondert im Angebot aufzuf\u00fchren und zu berechnen. Grunds\u00e4tzlich bezieht sich die \u00dcbertragung von Nutzungsrechten ausschlie\u00dflich auf das fertige Produkt (den Content\/Output), das im Auftrag f\u00fcr den Kunden f\u00fcr die Nutzung im Rahmen des Auftrags erstellt wurde.<br \/>6.6.ENCORE ist dazu berechtigt projektindividuelle Konzepte im eigenen Interesse anderweitig weiterzuverwenden, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird oder schriftlich keine ausschlie\u00dflichen Nutzungsrechte vereinbart werden.<\/p><\/li><li><strong><strong>R\u00fccktritt vom Vertrag<\/strong><\/strong><p>7.1. Vor Beginn der Mietzeit bzw. vor dem Start des Aufbaus der Veranstaltung (in Folgendem \u201eBeginn\u201c) kann der Auftraggeber schriftlich vom Vertrag zur\u00fccktreten.<br \/>7.2. Macht der Auftraggeber von diesem vertraglichen R\u00fccktrittsrecht Gebrauch, ist er verpflichtet Stornokosten an ENCORE zu zahlen. Die H\u00f6he der Stornokosten ermittelt sich wie folgt: Erfolgt der R\u00fccktritt 30 bis 6 Arbeitstage vor Beginn, werden Stornokosten in H\u00f6he von 50% des Auftragswertes f\u00e4llig. Erfolgt der R\u00fccktritt zwischen dem f\u00fcnften Arbeitstag vor Beginn und am Tage des Beginns werden Stornokosten in H\u00f6he von 100% des Auftragswertes f\u00e4llig. Zum Zwecke der Abgrenzung der geltenden Stornobedingungen gelten Samstage und Sonntage nicht als Arbeitstage.<br \/>7.3. In jedem Falle sind zum Zeitpunkt der Stornierung entstandene Pre-Production Kosten und \/ oder bereits entstandene Produktionskosten im Rahmen von Creative Services gem. Punkt 6 zu 100% zu verg\u00fcten.<br \/>7.4. Soweit der Auftraggeber den Nachweis geringerer Aufwendungen von ENCORE f\u00fchren kann, hat er lediglich diese zu ersetzen.<br \/>7.5. ENCORE steht ein jederzeitiges R\u00fccktrittsrecht zu, wenn der Auftraggeber gegen seine Pflichten dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen in erheblicher Weise verst\u00f6\u00dft oder in Zahlungsverzug ger\u00e4t. Ferner kann ENCORE vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtern.<\/p><\/li><li><strong><strong>Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/strong><p>8.1. Soweit M\u00e4ngel nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, hat dieser Anspruch auf Nachbesserung oder Nacherf\u00fcllung, wobei der Auftraggeber und ENCORE sich gemeinsam f\u00fcr die sinngebendste L\u00f6sung einigen sollen, um den Verlauf der Veranstaltung nicht zu st\u00f6ren. Weitergehende Ersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen, soweit der Mangel nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der ENCORE beruht.<br \/>8.2. Kommt ENCORE schuldhaft ihrer Pflichten nach 8.1 nicht nach und konnte die geplante Veranstaltung ausschlie\u00dflich deshalb nicht durchgef\u00fchrt werden, so kann der Auftraggeber selbst oder durch Dritte die Nachbesserung im Wege der Ersatzvornahme durchf\u00fchren bzw. durchf\u00fchren lassen. Die hierf\u00fcr erforderlichen und angemessenen Kosten werden von ENCORE im Rahmen der nach Paragraph 9 bestehenden Haftungsh\u00f6chstgrenzen \u00fcbernommen.<br \/>8.3. Soweit Leistungen von ENCORE nicht oder nicht wie beabsichtigt erbracht werden k\u00f6nnen, weil der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- und Beistellpflichten nicht nachgekommen ist, ist ein Gew\u00e4hrleistungsanspruch gegen\u00fcber ENCORE ausgeschlossen. In diesen F\u00e4llen ist der Auftraggeber verpflichtet die hierdurch verursachten Aufwendungen und Sch\u00e4den, insbesondere auch den entgangenen Gewinn von ENCORE zu ersetzen.<br \/>8.4. Eine termin- und qualit\u00e4tsgerechte Ausf\u00fchrung gew\u00e4hrleistet ENCORE nur, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, nachgekommen ist.<\/p><\/li><li><strong><strong>Haftung<br \/><\/strong><\/strong>Eine Haftung von ENCORE ist gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, sofern nachfolgend nicht ausdr\u00fccklich etwas Anderes geregelt ist.<\/li><\/ol><p style=\"padding-left: 40px\">9.1. ENCORE haftet unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig von ENCORE, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erf\u00fcllungsgehilfen herbeigef\u00fchrte Sch\u00e4den. ENCORE haftet ferner unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr Sch\u00e4den aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<br \/>9.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gef\u00e4hrdet und auf deren Erf\u00fcllung der Auftraggeber in besonderem Ma\u00dfe vertrauen durfte, haftet ENCORE auch in F\u00e4llen von Fahrl\u00e4ssigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.<br \/>9.3. Au\u00dfer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der leitenden Angestellten und gesetzlichen Vertreter von ENCORE oder der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, ist eine Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, entstandene Mehraufwendungen und immaterielle Sch\u00e4den ausgeschlossen, sofern nicht eine Haftung nach 9.1 oder 9.2 gegeben ist.<br \/>9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von ENCORE und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung.<br \/>9.5. Im Fall von Datenverlusten jedweder Art (insbesondere auch Audio- und Videodaten) ist die Haftung von ENCORE auf den Ersatz der Kosten beschr\u00e4nkt, die bei ordnungsgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrter und regelm\u00e4\u00dfiger Datensicherung f\u00fcr die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen w\u00fcrden. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur regelm\u00e4\u00dfigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unber\u00fchrt.<br \/>9.6. Die Haftung von ENCORE f\u00fcr Sch\u00e4den nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt.<br \/>9.7. Mit Ausnahme von Anspr\u00fcchen aus der Verletzung von Leben oder Gesundheit verj\u00e4hren s\u00e4mtliche Haftungsanspr\u00fcche des Auftraggebers gegen ENCORE innerhalb eines Jahres nachdem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch gegen von ENCORE begr\u00fcndenden Umst\u00e4nden Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit h\u00e4tte erlangen m\u00fcssen. Dies gilt nicht f\u00fcr die in Ziff. 9.1 und 9.6 benannten Anspr\u00fcche.<br \/>9.8. Der Auftraggeber haftet f\u00fcr alle Sach- und Personensch\u00e4den einschlie\u00dflich etwaiger Folgesch\u00e4den, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder sonstigen von ihm beauftragten Dritten schuldhaft verursacht werden. Er haftet zudem f\u00fcr den Verlust von Equipment, welches zur Realisierung und w\u00e4hrend des Vertrages eingesetzt wird. Die Dauer der Veranstaltung \/ die Vermietdauer ergibt sich aus dem unterzeichneten Angebot, sofern nicht Punkt 4 \/ Punkt 5 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen greift.<br \/>9.9. Bucht der Auftraggeber das Schadensservicepaket, sind damit Sch\u00e4den und\/oder Verlust von Equipment von ENCORE, wie in 9.8. aufgef\u00fchrt, abgegolten.<br \/>9.10. Sollte der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt Medien jeglicher Art (wie z.B. Bilder, Musik, Filme etc.) an ENCORE zur Bearbeitung jeglicher Art (z.B. Aushang bei Veranstaltungen, Einbindung in Pr\u00e4sentationen etc.) \u00fcbergeben, so haftet allein der Kunde, wenn diese Medien mit Rechten Dritter behaftet sind und der Kunde keine Erlaubnis zur Nutzung hat. ENCORE ist in jedem Fall schadlos zu halten.<\/p><ol start=\"10\"><li><strong><strong>Urheberrecht \/ Nutzungsberechtigung<\/strong><\/strong><p>10.1. Sollte ENCORE dem Auftraggeber verschiedene grafische Aufbereitungen und Inhalte wie zum Beispiel Renderings oder Bestuhlungspl\u00e4ne (gemeinsam \u2032Content\u2032 genannt) zur Verf\u00fcgung stellen, unterliegt dieser Content grunds\u00e4tzlich dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Urheberrecht an diesem Content verbleibt unbedingt beim Auftragnehmer.<br \/>10.2. ENCORE \u00fcbertr\u00e4gt dem Auftraggeber das auf die Laufzeit der Vereinbarung beschr\u00e4nkte Nutzungsrecht f\u00fcr diesen Content. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit, egal aus welchem Grund, ist das Nutzungsrecht abgelaufen und die weitere Verwendung des Contents ist auf allen Medien untersagt.<br \/>10.3. Eine eventuelle Nachweispflicht, dass der Content, der verwendet wurde, im Eigentum des Auftraggebers liegt, obliegt dem Auftraggeber.<\/p><\/li><li><strong><strong>Abtretung, \u00dcbertragung<br \/><\/strong><\/strong>ENCORE darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht vollst\u00e4ndig an Dritte abtreten noch \u00fcbertragen. Hiervon ausgenommen sind Abtretungen oder \u00dcbertragungen an verbundene Unternehmen im Sinne des \u00a7 15 AktG.<\/li><\/ol><ol start=\"12\"><li><strong><strong>Pf\u00e4ndung \/ Verpf\u00e4ndung<\/strong><\/strong><p>12.1. Der Auftraggeber darf den im Eigentum von ENCORE stehenden Mietgegenstand weder verpf\u00e4nden, noch zur Sicherung an Dritte \u00fcbereignen.<br \/>12.2. Nimmt ein Dritter Zugriff auf den Mietgegenstand, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Auftraggeber verpflichtet ENCORE hier\u00fcber unverz\u00fcglich fernm\u00fcndlich, oder per Telefax Mitteilung zu machen und vorab dem oder die Dritten auf das Eigentum von ENCORE hinzuweisen und sich \u00fcber den Hinweis eine Best\u00e4tigung erteilen zu lassen. Bei einer Pf\u00e4ndung ist ENCORE sofort das Pf\u00e4ndungsprotokoll zu \u00fcbersenden. S\u00e4mtliche Kosten zur Wiedererlangung hat der Auftraggeber ENCORE zu erstatten. Verst\u00f6\u00dfe hiergegen begr\u00fcnden einen Schadensersatzanspruch von ENCORE.<\/p><\/li><li><strong><strong>Force Majeure<br \/><\/strong><\/strong>F\u00fcr Ereignisse h\u00f6herer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren, die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages zeitweilig behindern oder unm\u00f6glich machen, haften beide Parteien nicht. Als h\u00f6here Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabh\u00e4ngigen Umst\u00e4nde wie Naturkatastrophen, Krieg und andere milit\u00e4rische Konflikte, Mobilmachung, Terroranschl\u00e4ge, Beschlagnahme, Embargo, Pandemien und deswegen beh\u00f6rdlich verordnete Beschr\u00e4nkungen oder sonstige Umst\u00e4nde, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. Der Auftraggeber hat die bis zum Eintritt des Force Majeure Events nachweislich geleisteten Teilleistungen zu verg\u00fcten. Sobald feststeht, dass die h\u00f6here Gewalt l\u00e4nger als sechs Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu k\u00fcndigen.<\/li><\/ol><ol start=\"14\"><li><strong><strong>Versicherungen<\/strong><\/strong><p>14.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Versicherung f\u00fcr Sch\u00e4den abzuschlie\u00dfen, die durch seine Mitarbeiter w\u00e4hrend der Aus\u00fcbung der vertraglichen Pflichten schuldhaft am Eigentum des Auftraggebers oder dessen Kunden verursacht werden. Die vom Auftragnehmer abzuschlie\u00dfende Versicherung hat eine Haftungssumme von Euro 5.000.000, &#8212; pauschal f\u00fcr Personen- und Sachsch\u00e4den zum Gegenstand.<br \/>14.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Sch\u00e4den am Eigentum des Auftragnehmers, die im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung dieses Vertrages durch den Auftraggeber und im Auftrag des Auftraggebers handelnde Dritte schuldhaft verursacht werden, im Rahmen einer eigenen Haftpflichtversicherung zu versichern.<\/p><\/li><li><strong><strong>Schlussbestimmungen<\/strong><\/strong><p>15.1. M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen nicht. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages bed\u00fcrfen der Schriftform.<br \/>15.2. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers.<br \/>15.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll hieraus keine Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen hergeleitet werden k\u00f6nnen. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine solche treten, die dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss entspricht.<br \/>15.4. Dieses Vertragsverh\u00e4ltnis unterliegt ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<\/p><\/li><\/ol><p style=\"padding-left: 40px\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p style=\"padding-left: 40px\"><em>Zuletzt aktualisiert am: 15.03.2023<\/em><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Deutschland\u00a0 \u00a0 Allgemeines 1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Angebote, Vertr\u00e4ge und sonstigen Leistungen der KFP Five Star Conference Service GmbH als Teil der ENCORE Unternehmensgruppe (nachfolgend \u201eENCORE\u201c oder \u201eAuftragnehmer\u201c genannt).1.2. 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